Digitalisierung & Trends

Das Wachstumschancengesetz und die E-Rechnung mit Billit

Ab 2025 wird die elektronische Rechnung in Deutschland Pflicht – erfahren Sie, was das Wachstumschancengesetz für Ihr Unternehmen bedeutet.

4 min Lesezeit
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Überblick zur E-Rechnungspflicht in Deutschland

Das Wachstumschancengesetz bedeutet Fortschritte bei der Digitalisierung auch für KMU. Der damit einher gehende stufenweise Übergang zur verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung in Deutschland folgt diesem Zeitplan:

Zeitpunkt Anforderung Betroffene Unternehmen
01.01.2025 E-Rechnungen müssen empfangbar sein Alle Unternehmen
Bis Ende 2026 Papierrechnungen weiterhin erlaubt Alle Unternehmen
Ab 01.01.2027 E-Rechnungspflicht für B2B-Geschäfte Unternehmen mit Vorjahresumsatz >800.000€
Ab 01.01.2028 Vollständige E-Rechnungspflicht Alle Unternehmen

Weitere wichtige Fakten zur E-Rechnungspflicht

  1. Zulässige Formate: ZUGFeRD und XRechnung sind die in Deutschland anerkannten Formate, die den europäischen Standard EN16931 erfüllen.
  2. Strukturierte Daten: E-Rechnungen müssen maschinenlesbar sein und strukturierte Daten enthalten, die automatisiert verarbeitet werden können.
  3. Aufbewahrungspflicht: Die Aufbewahrungspflicht für elektronische Rechnungen beträgt 10 Jahre und erfordert eine revisionssichere Archivierung.
  4. Signatur: Eine qualifizierte elektronische Signatur ist nicht mehr zwingend erforderlich, kann aber zur Gewährleistung der Integrität und Authentizität verwendet werden.
  5. Übermittlungswege: Die E-Rechnung kann über verschiedene Wege übermittelt werden, darunter E-Mail, Peppol-Netzwerk oder direkte Systemanbindungen.

Mit Billit auf der sicheren Seite

Basierend auf den von Ihnen bereitgestellten Informationen erfüllt Billit folgende Anforderungen:

Unterstützung der gesetzlich vorgeschriebenen Formate:

  • ZUGFeRD (hybrides Format mit PDF und eingebetteten XML-Daten)
  • XRechnung (reines XML-Format nach deutschem Standard)

Vorbereitung auf die Übergangsphase:

  • Billit ermöglicht bereits jetzt die gesetzeskonforme Rechnungsstellung, so dass Nutzer frühzeitig umstellen können.

Handlungsempfehlungen für Billit-Nutzer

  1. Frühzeitige Umstellung: Obwohl Übergangsfristen bestehen, empfiehlt sich eine frühzeitige Umstellung, um Prozesse zu optimieren.
  2. Empfängerabstimmung: Klären Sie mit Geschäftspartnern, welches Format bevorzugt wird und welche Übermittlungswege genutzt werden sollen.
  3. Mitarbeiterschulung: Schulen Sie Ihre Mitarbeiter im Umgang mit den neuen Formaten und Prozessen.
  4. Archivierungslösung: Stellen Sie sicher, dass eine revisionssichere Archivierungslösung implementiert ist.
  5. Regelmäßige Updates: Achten Sie auf regelmäßige Updates von Billit, um gesetzliche Änderungen zeitnah umzusetzen.

Gut zu wissen

Billit erfüllt mit der Unterstützung von ZUGFeRD und XRechnung alle Anforderungen der kommenden E-Rechnungspflicht.

Ferner bietet Billit:

  • Revisionssichere Archivierungsmöglichkeiten in Billit
  • Langjährige Erfahrung in den unterstützten Übermittlungswege E-Mail, Peppol, etc.
  • Automatisierte Validierung der erstellen E-Rechnungen
  • Smarte Workflows für eingehende E-Rechnungen

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