Kenntnisse & Fertigkeiten

Umsatzsteuer verstehen – und als Unternehmer clever nutzen

So verwandeln Sie Umsatzsteuerpflicht in einen echten Vorteil für Ihr Unternehmen

5 min Lesezeit
Blog Umsatzsteuersätze DE

Umsatzsteuer – ein kleiner Aufwand, große Wirkung

Es ist ein typischer Morgen: Sie stehen in Ihrer Werkstatt, führen ein Kundengespräch via Video oder feilen an einem Angebot. Dann erinnert Sie Ihr Kalender an die bevorstehende Umsatzsteuervoranmeldung – und das oft leidige Finanzamtthema plötzlich ganz nah.

Viele kleine Unternehmen, Selbstständige und Handwerksbetriebe empfinden Umsatzsteuer als kompliziert. Doch wer das System versteht, nutzt es als cleveres Werkzeug, das Liquidität sichert und langfristige Planung ermöglicht – mit minimalem Aufwand.

Klingt verrückt? Ist aber möglich. Und genau das möchten wir Ihnen in diesem Ratgeber zeigen – praxisnah, verständlich und ohne Fachchinesisch. 

Der Kern: Was sind Mehrwert- und Umsatzsteuer?

Umsatzsteuer ist – im Alltag häufig auch einfach „Mehrwertsteuer“ genannt – eine Steuer, die letztlich der Endkunde trägt, während Sie als Unternehmer sie lediglich einziehen und weiterleiten. Und so geht’s:

Bei Ihren eigenen Einkäufen zahlen Sie Umsatzsteuer, die Sie später wieder vom Finanzamt zurückfordern können – als sogenannte Vorsteuer. Wenn Sie also beispielsweise Materialien im Wert von 1.000 Euro netto einkaufen, zahlen Sie zusätzlich 190 Euro Umsatzsteuer. Diese 190 Euro geben Sie später in Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung an – und bekommen sie vom Finanzamt erstattet.

Am Ende finanzieren Sie also tatsächlich nur den Nettobetrag von 1.000 Euro, was sich direkt positiv auf Ihre Liquidität auswirkt. Damit wird aus einer vermeintlichen Belastung ein strategischer Vorteil – vorausgesetzt, Sie führen Ihre Buchhaltung sauber und digital.

Drei Steuersätze: Wissen, wann welcher Umsatzsteuersatz gilt

In Deutschland gibt es drei zentrale Steuersätze – und Sie sollten sie sicher anwenden:

  • 19 Prozent – Regelsteuersatz für die meisten Leistungen (zum Beispiel digitale Services, Material, Beratung).
  • 7 Prozent – ermäßigter Satz bei bestimmten Produkten und Handwerksarbeiten (zum Beispiel Bücher, einige Dienstleistungen).
  • 0 Prozent – Nullsatz bei innergemeinschaftlichen Lieferungen innerhalb der EU oder bestimmten Investitionen (zum Beispiel Umwelttechnik)sowie für Kleinunternehmer nach § 19 UStG, die keine Umsatzsteuer erheben dürfen, aber verpflichtet sind, den Hinweis zur Steuerbefreiung auf ihren Rechnungen zu vermerken.

So sind Sie auf der sicheren Seite: Verwenden Sie in Ihren Angeboten und Rechnungen passende Steuersatz-Templates (zum Beispiel in Billit), damit der richtige Satz sofort gesetzt ist.

(Neue) Kleinunternehmerregelung ab 2025 – wann lohnt sie sich für Sie?

Seit dem 1. Januar 2025 gelten klare Umsatzgrenzen für den sogenannten Kleinunternehmerstatus: Liegt Ihr Umsatz im Vorjahr bei maximal 25.000 Euro netto und bleibt auch im laufenden Kalenderjahr unter 100.000 Euro netto, gelten Sie automatisch als Kleinunternehmer.

Was das heißt für Sie:

  • Ihre Vorteile: Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen – weniger Bürokratie, besonders bei Privatkunden beliebt.
  • Ihr Nachteil: Kein Vorsteuerabzug – jede größere Anschaffung kostet Sie den vollen Preis.

Für Ihre Entscheidung empfiehlt sich ein genauer Blick auf Ihre Geschäftssituation: Wenn Sie überwiegend mit privater Kundschaft arbeiten und nur selten in teure Ausstattung investieren, kann der Kleinunternehmerstatus durchaus sinnvoll sein – denn dann verschafft Ihnen die Umsatzsteuerbefreiung gegenüber umsatzsteuerpflichtigen Konkurrenten einen Preisvorteil, den Sie an Ihre Kunden weitergeben können. Kurz gesagt: Sie können zu günstigeren Preisen verkaufen als Ihre Mitbewerber.

Tätigen Sie hingegen regelmäßig größere Anschaffungen oder arbeiten häufig mit Geschäftskunden (die in der Regel ja den bereits erwähnten Vorsteuerabzug geltend machen wollen), ist die Regelbesteuerung meist die bessere Wahl – spätestens dann, wenn Ihre Umsätze deutlich wachsen.

Vorsteuer – ein starker Liquiditätshebel für den Unternehmer

Nutzen Sie die Regelbesteuerung, gehört Ihnen ein großer Vorteil: Sie können die in Ihren Ausgaben enthaltene Umsatzsteuer voll zurückholen.

So setzen Sie das praktisch um:

  • Sie zahlen zum Beispiel 190 Euro Umsatzsteuer beim Einkauf – übertragen Sie diesen Betrag in Ihre Umsatzsteuervoranmeldung, und Sie erhalten ihn zurück.
  • Voraussetzung: Sie besitzen eine ordnungsgemäße Rechnung mit allen Pflichtangaben (§14 UStG) – wie etwa Steuernummer, Datum, Rechnungsbetrag und Steuersatz.

Tipp: Wie Sie eine rechtskonforme Ausgangsrechnung erstellen, erfahren Sie in unserem Ratgeber „Rechnungen richtig schreiben – ohne Stress, aber mit System“ – mit konkreten Mustern und Formulierungen.

Denken Sie daran: Archivieren oder scannen Sie Ihre Eingangsrechnungen zeitnah und digital – so profitieren Sie voll vom Vorsteuerabzug.

Timing Ihrer Steuer – Soll‑ oder Ist‑Versteuerung

Der Unterschied liegt im Zahlungszeitpunkt:

  • Soll-Versteuerung: Steuer fällig, sobald Sie liefern oder abrechnen.
  • Ist-Versteuerung: Fällig erst, wenn Sie das Geld auch wirklich erhalten – ideal bei unregelmäßigen Zahlungen, zum Beispiel im Handwerk oder als Freelancer.

Unser Rat an Sie: Wenn Ihr Umsatz pro Jahr unter 800.000 Euro liegt, beantragen Sie die Ist-Versteuerung beim Finanzamt. Damit fließt die Steuer erst mit dem Zahlungseingang – ein echter Boost für Ihre Liquidität.

Umsatzsteuervoranmeldung – zuverlässig und automatisiert

Die Umsatzsteuervoranmeldung folgt einem festen Rhythmus, der sich nach Ihrer Zahllast im Vorjahr richtet: Liegt diese über 7.500 Euro, müssen Sie monatlich melden – andernfalls reicht die quartalsweise Abgabe. In beiden Fällen endet die Frist jeweils am zehnten Tag nach Ablauf des Meldezeitraums.

Damit das im Alltag nicht zur Stolperfalle wird, empfehlen wir:

  • Dauerfristverlängerung beantragen: So gewinnen Sie einen zusätzlichen Monat Zeit für jede Meldung.
  • Digitale Buchhaltung nutzen: Moderne Tools übernehmen die Berechnung, erinnern automatisch an Fristen und versenden die Voranmeldung direkt über ELSTER.

So behalten Sie auch bei engen Zeitplänen oder wachsendem Geschäft die Kontrolle – und vermeiden unnötige Versäumniszuschläge.

EU-Geschäfte & Importe – was Sie beachten müssen

Liefern Sie als Unternehmer an Geschäftskunden in einem anderen EU-Land, gilt meist das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren. In diesem Fall:

  • stellen Sie Ihre Rechnung ohne Umsatzsteuer aus,
  • führen stattdessen den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ an,
  • und benötigen eine gültige USt-ID von Ihnen und Ihrem Kunden.

Zusätzlich müssen Sie diese Umsätze über ELSTER in der Zusammenfassenden Meldung (ZM) erfassen.

Beispiel: Sie entwickeln eine App für ein Unternehmen in den Niederlanden. Ihre Rechnung enthält keine Umsatzsteuer, aber beide USt-IDs und den Reverse-Charge-Vermerk – damit ist alles korrekt abgedeckt.

Bei Importen aus Nicht-EU-Ländern zahlen Sie beim Zoll Einfuhrumsatzsteuer. Diese können Sie bei Regelbesteuerung als Vorsteuer geltend machen – vorausgesetzt, Sie besitzen einen gültigen Einfuhrbeleg (z. B. eine ATLAS-Bescheinigung).

Mit etwas Sorgfalt bei den USt-IDs und Belegen behalten Sie auch bei grenzüberschreitenden Geschäften den steuerlichen Überblick.

Mehr Übersicht, mehr Ruhe, mehr Profit

Umsatzsteuer kann Ihr Unternehmerleben bereichern – wenn Sie:

Verstehen, welcher Steuersatz für Ihre Leistung gilt

  • Den Status mit System wählen (Kleinunternehmer vs. Regelbesteuerung)
  • Vorsteuer konsequent geltend machen
  • Ist-Versteuerung nutzen, wenn möglich
  • Fristen und ELSTER im Griff haben
  • EU und Importgeschäfte sauber abwickeln

Empfehlung: Nutzen Sie digitale Lösungen wie Billit – damit werden Rechnungen, Umsatzsteuersätze und die Kommunikation mit Ihrem Steuerberater zum Selbstläufer. Sie investieren Energie in Ihr Business – das Finanzamt läuft im Hintergrund mit!

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